top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (Fa. Ton- & Lichtanlagen, nachfolgend genannt als "Suite 219 GbR", Gesellschafter: T. Seizer und B. Bronner, Pfandäcker 10, 73669 Lichtenwald) finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:


§ 1 - Allgemeines

(1) Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Wir selbst fungieren nicht als Veranstalter, sondern werden vom Veranstalter gebucht. Bei allen Buchungen, gelten die hier niedergeschriebenen AGBs.
(3) Die in dem "Booking-Vertrag" genannten Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers (Suite 219) sind verpflichtend.


§ 2 - Angebote und Abschluss

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn "Suite 219" eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
(2) Nach erfolgter Buchung in Schriftform, ist innerhalb von fünf Werktagen eine Anzahlung in Höhe von 100 Euro -- einhundert Euro-- an Suite 219 zu tätigen. Auf die Anzahlung kann auch verzichtet werden, wenn im Booking - Vertrag dies ausdrücklich so vermerkt ist.


§ 3 - Leistungen

(1) "Suite219" bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1.1) Durchführung der DJ-Dienstleistung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot.
(1.2) Bereitstellung von Ton-, Licht- und Mediatechnik (je nach Angebot).
(1.3) Auf- und Abbau, Lieferung und Abtransport der bereitgestellten Technik (je nach Angebot).
(2) Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.


§ 4 - Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA // Urheberrecht

(1) Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/). Für eine reine Privatveranstaltung sind keine Gebühren zu entrichten. Informieren Sie sich hierzu bitte auf den Seiten der GEMA! Wir verwenden ausschließlich (meist bei Apple / iTunes/Beatport) erworbene unbehandelte mp-3 bzw. aac-Dateien, welche weder kopiert noch geripped wurden oder per CD auf den PC gelangt sind und für diesen Zweck erworben wurden.


§ 5 - Preise

(1) Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.


§ 6 - Auftragsstornierung

(1) Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrags, werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornierungskosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen.
(2) Die Stornierungskosten sind wie folgt geregelt:
(2.1) Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, fallen keine Stornierungskosten an.
(2.2) Anschließend werden 50 % der vereinbarten Summe fällig. Die getätigte Anzahlung in Höhe von 100 Euro --einhundert Euro -- wird hierbei angerechnet.
(2.3) Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor der Veranstaltung, fallen Stornierungskosten in Höhe von 80% der vereinbarten Summe an. 
(3) Ausnahmen:
(3.1) Wird ein weiterer vergleichbarer Termin vereinbart, werden Umbuchungskosten in Höhe von 119 Euro (brutto) in Rechnung gestellt.
(3.2) Sofern "Suite 219" durch nicht von uns zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, sowie kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
(3.3) Bei einem Todesfall entfallen die Stornierungskosten.


§ 7 - Widerrufsrecht

(1) Grundsätzlich steht es dem Auftraggeber offen, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Beginn der Frist gilt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der von "Suite 219" bestehenden Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt lediglich die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Jedwede Widerrufe sind zu richten an: "Suite 219 GbR", Inhaber: Till Seizer & Benjamin Bronner, Pfandäcker 10, 73669 Lichtenwald, Email: info@suite219.de
(2) Eine vorzeitige Erlöschung des Widerrufsrecht tritt dann ein, wenn "Suite 219" mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
(3) Die Folgen des Widerrufs sind folgende: Wenn ein Widerruf wirksam wird, sind die von beiden Parteien empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen preiszugeben. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage die Leistung ganz oder nur teilweise an "Suite 219", zurück zugewähren, muss er gegebenenfalls an "Suite 219" einen Wertersatz leisten. Den Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen gleichkommen. Die einzuhaltende Frist hierfür beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung.


§ 8 - Leistungsstörungen

(1) Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei "Suite 219" anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

§ 9 - Leistungsverzug


(1) Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist "Suite 219" berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.


§ 10 - Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind grundsätzlich per Überweisung innerhalb von zehn Werktage nach Veranstaltungsende vollständig zu tätigen. Vereinbarte Sonderregelungen bezüglich der Zahlungsbedingungen sind ausschließlich in Schriftform gültig. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von "Suite 219" anerkannt wurden. Eine per Überweisung durchgeführte Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt dieser seine Zahlungen ein, so ist "Suite 219" zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von "Suite 219" sofort in einem Betrag fällig.
(2) "Suite 219" ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
(3) Kreditkarten, Schecks oder ähnliches werden nicht akzeptiert, Bezahlung per Paypal ist möglich.


§ 11 - Haftung

(1) Der Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden an Equipment und Datenträgern, die durch deren Gäste verursacht wurden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, bei Open-Air Veranstaltungen das gesamte Equipment gegen Nässe/Regen zu schützen.
(3) Durch äussere Einflüsse (Naturkatastrophen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) wodurch wir die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt des Vertrages, kein Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

(4)Gebühren (vgl. Ordnungswidrigkeiten), welche durch zu laute Musik in Rechnung gestellt werden, sind vom Auftraggeber zu tragen. 


§ 12 - Spesen

(1) Bei Veranstaltungen über vier Stunden sind dem DJ und ggf. dem Auf-/Abbauhelfer ausreichend alkhoholfreie Getränke inkl. einer Verpflegung zur Verfügung zu stellen.
(2) Bei einem Anfahrtsweg von über 100 km sind dem DJ und ggf. dem Auf-/Abbauhelfer eine Unterkunft mit Dusche/WC, welche dem normalen Standart entspricht, zur Verfügung zu stellen.


§ 13 - Nutzung von übermittelten Informationen

(1) Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über dessen "Suite 219" Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von "Suite219" für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von "Suite 219" erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen, dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch "Suite219" verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht "Suite 219" die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von "Suite 219" übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben "Suite219" vorbehalten.


§ 14 - Anwendbares Recht

(1) Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen "Suite 219" und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


§ 15 - Gerichtsstand

(1) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 16 - Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags, im übrigen, unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand: März 2020

bottom of page